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   VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17   

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https://dejure.org/2020,35294
VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17 (https://dejure.org/2020,35294)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.2020 - 4 A 692/17 (https://dejure.org/2020,35294)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 2020 - 4 A 692/17 (https://dejure.org/2020,35294)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17
    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017.

    Bei einer Übertragung einer gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgabe sind zudem die Rechtsvorschriften zu nennen, die dazu berechtigen die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 52).

    Die Vorschrift ist auch absatzgetreu zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 und 2 differenziert (zum Zweckverband: OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 41).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris,.

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17
    Insofern gehört zur zutreffenden Angabe der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG nicht nur die genaue Angabe der zur Erhebung der Abgabe berechtigenden Norm des Kommunalabgabengesetzes, sondern bei kommunalen Abgaben auch deren nach dieser Norm namentlich zutreffende Bezeichnung (VG Schleswig, Urteil vom 06 März 2019 - 4 A 115/16 -, juris, Rn. 24).

    Anwendung findet daher § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG in Verbindung mit § 38 AO (zur Zweitwohnungssteuer vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 -, Rn. 24, juris m. w. N.; zu Straßenreinigungsgebühren vgl. VG Schleswig, Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 167/16; VG Schleswig, Urteil vom 06. März 2019 - 4 A 115/16 -, juris, Rn. 30).

    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (VG Schleswig, Urteil vom 06. März 2019 - 4 A 115/16 -, juris, Rn. 34; i. E. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2009.

    6. März 2019 - 4 A 115/16 -, juris, Rn. 33).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17
    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    33, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20

    Heranziehung zu Grundgebühren für dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

    Eine geltungserhaltende Auslegung der Satzung unter (direkter) Heranziehung von § 38 AO scheidet aus, weil § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG ausdrücklich fordert, dass die Satzung selbst den Zeitpunkt der Entstehung der Abgabe regelt, (VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 65).

    Das Fehlen der gesetzlich geforderten Mindestangaben für die Entstehung der Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen gemäß § 7 Nr. 1 Buchst. a) BGS 2020 führt - für sich gesehen - zur Unwirksamkeit der Satzung im Hinblick auf den diese Gebührenerhebung betreffenden Teil der Satzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. August 2020 - 2 KN 5/19 - juris Rn. 20; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 63).

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Der Fehler ist für das hier streitige Jahr 2021 auch nicht mit der I. Nachtragssatzung vom 23. November 2020 durch die Nennung des § 3 Abs. 8 KAG in der Einleitungsformel geheilt worden, da diese wiederum selbst an einem Zitierfehler leidet, weil dort im Einleitungssatz § 2 KAG nicht zitiert wird (zum Erfordernis der Zitierung des § 2 KAG vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 26; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 54).
  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Die Vorschrift ist auch absatzgetreu zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 und 2 differenziert (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 41; VG Schleswig, Urteil vom 03. November 2020 - 4 A 692/17 -, juris, Rn. 53).
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